Der ortsansässige Energieversorger UNIPER Kraftwerke GmbH hat dem Lions Club Landsberg am Lech Gemälde und Kunstdrucke gespendet. Die Werke stammen aus einer Sammlung, die die frühere Bayerische Wasserkraftwerke AG, das Vorgängerunternehmen von UNIPOR zur Unterstützung heimischer Künstler in den Jahren zwischen 1950 und 1970 angelegt hat. Demzufolge setzen sich die allermeisten Werke thematisch mit dem Lech, der Landschaft entlang des Flusses und der Nutzung der Wasserkraft auseinander.
Diese Kunstgemälde werden nun vom Lions Club Landsberg am Lech im Rahmen einer Versteigerung verwertet. Der Erlös wird für die zahlreichen Hilfsprojekte eingesetzt, die vom Lions Club Landsberg unterstützt werden. Aktuell sind Hilfen für die Hochwassergeschädigten an der Ahr und zur Erweiterung des Kinderhospizes in Polling zu finanzieren.
Die Kunstwerke werden am Samstag, den 20. November in der Zeit vom 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr in der Säulenhalle in Landsberg erstmalig für die Öffentlichkeit ausgestellt.
Am Sonntag 21.11 und am Samstag 27.11. können die Bilder jeweils von 11-13 Uhr und von 16-18 Uhr in der Säulenhalle besichtigt werden. Während der Woche vom 22.11. bis zum 26.11. sind die Öffnungszeiten vormittags von 10 – 12 Uhr und nachmittags von 16 -18 Uhr.
In diesem Zeitraum können in einer vor Ort aufgestellten Box oder per Email an brodmerkel-stiftung@lionslandsberg.com bereits Preisgebote für die Bilder abgegeben werden.
Am Sonntag, den 28. November, findet dann von 14:00 bis 16:00 Uhr die öffentliche Versteigerung der Kunstwerke statt. Die bereits abgegebenen Gebote werden am Versteigerungstag als Mindestgebot behandelt und der Bieter erhält den Zuschlag, wenn er nicht überboten wird.
„Mein ganz herzlicher Dank gilt der Fa. Unipor für die grosszügige Spende dieser Bilder. Wir freuen uns auf möglichst viele
Besucher unserer Ausstellung in der Säulenhalle und insbesondere auf eine spannende Versteigerung am letzten Ausstellungstag. „ so Gerhard Meitinger, . der Präsident des LionsClubs Landsberg am Lech.
Selbstverständlich gelten während der Ausstellung und auch für die Versteigerung die 2-G Regel; der Nachweis hierzu ist vorzuzeigen. Es besteht die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2 Maske in der Säulenhalle.
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